Arbeitsschutz
Beim Arbeitsschutz gilt es den technischen Arbeitsschutz (auch allgemeiner Arbeitsschutz genannt) und den sozialen Arbeitsschutz zu differenzieren. Technischer und Sozialer Arbeitsschutz wurden im vorletzten Jahrhundert in Preußen eingeführt. Arbeitsschutz wurde für den Staat notwendig, da sich der Gesundheitszustand der Rekruten durch Kinderarbeit stark verschlechtert hatte. Der technische Arbeitsschutz soll das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer schützen. Auf diese Weise soll die Arbeitskraft der Arbeitnehmer möglichst lange erhalten bleiben. Arbeitgeber können Maßnahmen zum Arbeitsschutz durch Sicherheitsvorschriften, Dienstanweisungen oder Betriebsvereinbarungen vorschreiben. Diese Vorschriften zum Arbeitsschutz sind dann für die Arbeitnehmer Teil des Arbeitsverhältnisses. Sicherheitsvorschriften, die Arbeitnehmer vor großen Gesundheitsgefahren schützen sollen, müssen aus diesem Grund auf jeden Fall befolgt werden. Verstöße können Abmahnungen und sogar fristlose Kündigungen des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen. Der soziale Arbeitsschutz betrifft beispielsweise Arbeitszeiten und Kündigungsschutz.
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Ähnliche Themenbereiche wie Arbeitsschutzbekleidung, Berufsbekleidung und Sicherheitsbekleidung können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Eine Beschreibung des deutschen Arbeitsschutzsystems findet man bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
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