Baumfällungen
Vor Baumfällungen muss zunächst der jeweilige Gefahrenbereich ausgelotet und abgesichert werden. Laut den Unfallverhütungsvorschriften für das Forsten (UVV-Forsten) hat der Gefahrenbereich einen Radius von der zweifachen Baumlänge, um den zu fällenden Baum herum. Außer von den beteiligten Holzfällern darf der Gefahrenbereich, während der Baumfällungen, von keiner Person betreten werden. Aus diesem Grund müssen auch öffentliche Waldwege, Wanderwege, Straßen und ähnliches abgesperrt werden, falls sie durch den Gefahrenbereich der Baumfällung verlaufen. Für die Sperrung von Straßen ist in der Regel ein Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung beim zuständigen Landratsamt nötig. Typische Arbeitsmittel der Holzfäller bzw. Waldarbeiter bei Baumfällungen sind Motorkettensäge, Axt und Fällkeil. Fällkeile gehören zu den mechanischen Fällhilfen, die den Kraftaufwand beim Ankippen der Bäume verkleinern. Bei stärkeren Bäumen wird neben den Fällkeilen auch noch ein schwerer Hammer verwendet. Bei sehr stabilen Holzsorten werden oftmals auch hydraulische Fällhilfen verwendet.
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Ähnliche Themenbereiche wie Baumschulen, Baumfällarbeiten und Baumfällung können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Noch mehr Informationen zu Fälltechniken, insbesondere für Laubholz, sind im Internet zum Beispiel hier zu finden.
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