Steuerberatung
Eine Steuerberatung ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten, wobei die Zulässigkeit der jeweiligen Steuerberatung im geltenden Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt ist. Steuerbüros und Steuerberater finden sich beispielsweise in Augsburg, Ingolstadt, Hamburg, Berlin Kiel und Karlsruhe. Paragraph eins des Steuerberatungsgesetzes legt zum Beispiel den Bereich der steuerlichen Angelegenheiten fest. Und nach Paragraph drei des Steuerberatungsgesetz ist die so genannte unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nur Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern gestattet. Die entsprechende Beratung zu steuerrechtlichen Angelegenheiten kann allerdings auch von Gesellschaften erbracht werden, die von diesen Berufsangehörigen gebildet werden. Für Privatpersonen gibt es alternativ zur Steuerberatung für den gewerblichen Bereich auch die Lohnsteuerberatung, die in den meisten Fällen von Vereinen durchgeführt wird. Die Regelungen durch das Steuerberatungsgesetz stellen eine staatliche Beschränkung der Berufsfreiheit in Deutschland dar (Artikel zwölf Absatz eins des Grundgesetz), ähnlich wie der Meisterzwang im Handwerk. Diese Einschränkung der Berufsfreiheit begründet der Gesetzgeber mit dem Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsgutes, und zwar der Sicherung des Steueraufkommens, doch da dieser staatliche Eingriff in Europa nahezu einzigartig ist bietet er immer wieder Diskussionsstoff bei der Gesetzgebung.
Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) ist im Internet unter anderem hier zu finden.
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