Discotheken
Discotheken (auch Diskotheken geschrieben) werden vielfach auch abgekürzt als Disko (bzw. Disco) bezeichnet. Umgangssprachlich hat sich in manchen Regionen auch die Abkürzung/Abwandlung "Disse" etabliert. Discotheken werden zu den Gastronomiebetrieben gezählt, da stets Getränke und meistens auch Speisen (mindestens Snacks) in den Diskotheken verkauft werden. Die Gäste der Diskotheken werden durch regelmäßige Tanzveranstaltungen angelockt, bei denen die Musik in den meisten Fällen von einem Discjockey (auch Disc-Jockey; Abkürzung: DJ) aufgelegt wird. Vielfach werden bekannte Discjockeys (DJs) gebucht, um besonders viel Publikum in der Diskothek zu haben. Im Jahr 2005 wurde ein sogenannter Discjockey-Führerschein (DJ-Führerschein) eingeführt. Der Discjockey-Führerschein ist ein bundesweit gültiger Ausweis für DJs. Viele Diskothekenbetreiber beauftragen nur noch Discjockeys mit DJ-Führerschein, um eine zu starke Lärmbelastung der Gäste auszuschließen. Die Lärmbelastung in Diskotheken und Tanzbars kann in besonders schweren Fällen zu gravierenden Hörschäden führen, was mit Hilfe des DJ-Führerscheins eingedämmt werden soll.
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Ähnliche Themenbereiche wie Clubs, DJ und Tanzcafes können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Ausführliche Informationen zum Discjockey-Führerschein (DJ-Führerschein) erhält man beispielsweise hier.