Personenschutz
Personenschutz bedeutet, dass das leibliche Wohl der entsprechenden Menschen (auch Schutzpersonen genannt) durch professionelle Personenschützer geschützt wird. Die Personenschützer werden oftmals auch als Leibwächter oder Bodyguards bezeichnet. Leibwache und Leibwächter sind allerdings Begriffe, die in der heutigen Zeit weniger oft verwendet werden.
Im gewerblichen Bereich des Personenschutzes sind staatliche sowie private Sicherheitsdienste aktiv. Beim Personenschutz geht es in den meisten Fällen darum, die jeweilige Schutzpersonen vor Entführung oder einem Attentatsversuch zu schützen. Wird eine Schutzperson von mehreren Personenschützern bewacht, so spricht man auch von einer so genannten Personenschutzgruppe (Abkürzung: PSG). Personenschützer erhalten in den meisten Fällen eine umfangreiche Nahkampfausbildung. Zudem tragen sie in der Regel Schusswaffen. Sicherheitsdienste verwenden beim Personenschutz oftmals Panzerfahrzeuge. Der fachlich korrekte Ausdruck für Panzerfahrzeuge lautet Sonderschutzfahrzeug. Bei Sonderschutzfahrzeugen handelt es ich in den meisten Fällen um herkömmliche Autos, die mit einer speziellen Panzerung ausgestattet worden sind.
Im Webbranchenbuch von UPA-Online sind bereits zahlreiche Personenschützer und Sicherheitsdienste vertreten, beispielsweise aus Winterthur, Rheinfelden, Studen, München, Leipzig, Rennerod, Berlin und Lübeck. Wenn Sie Ihre Dienstleistungen des Personenschutzes ebenfalls im Internet präsentieren möchten, kontaktieren Sie uns doch einfach.
Ähnliche Themenbereiche wie Wach-Sicherheitsunternehmen, Sicherheitsdienste und Sicherheitsunternehmen können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Informationen über den Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes finden sich auf den Webseiten der Abteilung Sicherheitsgruppe des Bundeskriminalamts.
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