Zubehör

Der Begriff Zubehör ist im sogenannten deutschem Sachenrecht definiert. Gemäß der Definition dieses Sachenrechts, gilt eine Sache als Zubehör einer anderen Sache, wenn gewisse Ansprüche, die in Paragraph 97 Bürgerliches Gesetzbuch (§ 97 BGB) erläutert werden, erfüllt sind. Das vermeintliche Zubehörteil muss zum Beispiel über eine gewisse räumliche Verbindung zur Hauptsache verfügen. Außerdem muss das Zubehör einen funktionellen Nutzen für die Hauptsache haben. Das Zubehör darf dabei natürlich kein fester Bestandteil der Hauptsache sein. Zubehör wird in der BRD als rechtlich selbstständig betrachtet (anders als beispielsweise eine Verbindung). Durch diesen Umstand kann das Eigentum am Zubehör einer anderen Person zustehen, als das Eigentum an der eigentlichen Hauptsache und somit können am Zubehör auch Rechte bestehen, die an der Hauptsache nicht bestehen und umgekehrt. In der Schweiz und in Österreich wird statt dem Begriff Zubehör, die Bezeichnung Zugehör verwendet. Der Begriff Zugehör wird unter anderem im schweizerischen Gesetz definiert. Unter anderem wird dort festgelegt, dass Zugehör bewegliche Sachen sind (ZGB 644 f).

 

Bei UPA-Online.de finden sich viele Produzenten und Händler von unterschiedlichstem Zubehör, beispielsweise aus Großenhain, Zwickau, Bernau, Stuttgart, Gehren, Vlotho, Hallbergmoos, Morsbach, Basel, Groß-Gerau und Langenfeld. Die Anbieter des Zubehörs nehmen die Leistungen von UPA-Online in Anspruch, um ihr Zubehör noch effektiver online vermarkten zu können. Nehmen Sie doch einfach Kontakt zu unseren freundlichen Mitarbeitern auf, wenn Sie Ihr Zubehör ebenfalls über www.UPA-Online.de im Internet bewerben möchten.  Sie erhalten dann umgehend ein Angebot unseres Agentur.

 

Ähnliche Themenbereiche wie Motorradzubehör, Fahrradzubehör und Velos können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Der Paragraph 97 des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 97 BGB) kann hier eingesehen werden.

Firmen in Zubehör

Klosterplatz 6, Bedburg-Hau
Rubrik(en): Computer, Zubehör, Hardware, Hardware Produkte, Onlineshopping
Am Anger 26, Bernau
Rubrik(en): Zubehör, Registrierkassen Großhandel, Drucker
Feldfrieden 9, Großenhain
Rubrik(en): Angelsport, Zubehör, Bekleidungen, Anglerbedarf, Anglergeräte
Memellandstraße 2, Neumünster
Rubrik(en): Zubehör, Satellitentechnik, Antennentechnik, Sat-Anlagen, Satelliten
Dorfstr. 106, Maasdorf
Rubrik(en): Zubehör
Feldfrieden 9, Großenhain
Rubrik(en): Angelsport, Zubehör, Bekleidungen, Anglerbedarf, Anglergeräte
Breisacher Str. 16, München
Rubrik(en): Zubehör, Fahrzeuge, Fahrradträger, Gurte
Jaffestr. 4, Hamburg
Rubrik(en): Abdichtungen, Dichtungen-Dichtungsmaterial, Zubehör, Abdichtungstechnik
Eugenstr. 33, Tuttlingen
Rubrik(en): Zubehör, Instrumentenzubehör, Instrumente, Feinmechanik
Am Frauwald 14, Idstein
Rubrik(en): Zubehör, Reifen
Ihr Firmeneintrag
Auch Sie können jetzt hier Ihr Unternehmen eintragen. Ihre Firmenpräsentation im Branchenbuch in der Branche Dachabdichtungen. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf.
Branchen von A-Z
Empfehlen Sie uns bei:
Zubehör - UPA-Online.de

Zubehör

Der Begriff Zubehör ist im sogenannten deutschem Sachenrecht definiert. Gemäß der Definition dieses Sachenrechts, gilt eine Sache als Zubehör einer anderen Sache, wenn gewisse Ansprüche, die in Paragraph 97 Bürgerliches Gesetzbuch (§ 97 BGB) erläutert werden, erfüllt sind. Das vermeintliche Zubehörteil muss zum Beispiel über eine gewisse räumliche Verbindung zur Hauptsache verfügen. Außerdem muss das Zubehör einen funktionellen Nutzen für die Hauptsache haben. Das Zubehör darf dabei natürlich kein fester Bestandteil der Hauptsache sein. Zubehör wird in der BRD als rechtlich selbstständig betrachtet (anders als beispielsweise eine Verbindung). Durch diesen Umstand kann das Eigentum am Zubehör einer anderen Person zustehen, als das Eigentum an der eigentlichen Hauptsache und somit können am Zubehör auch Rechte bestehen, die an der Hauptsache nicht bestehen und umgekehrt. In der Schweiz und in Österreich wird statt dem Begriff Zubehör, die Bezeichnung Zugehör verwendet. Der Begriff Zugehör wird unter anderem im schweizerischen Gesetz definiert. Unter anderem wird dort festgelegt, dass Zugehör bewegliche Sachen sind (ZGB 644 f).

 

Bei UPA-Online.de finden sich viele Produzenten und Händler von unterschiedlichstem Zubehör, beispielsweise aus Großenhain, Zwickau, Bernau, Stuttgart, Gehren, Vlotho, Hallbergmoos, Morsbach, Basel, Groß-Gerau und Langenfeld. Die Anbieter des Zubehörs nehmen die Leistungen von UPA-Online in Anspruch, um ihr Zubehör noch effektiver online vermarkten zu können. Nehmen Sie doch einfach Kontakt zu unseren freundlichen Mitarbeitern auf, wenn Sie Ihr Zubehör ebenfalls über www.UPA-Online.de im Internet bewerben möchten.  Sie erhalten dann umgehend ein Angebot unseres Agentur.

 

Ähnliche Themenbereiche wie Motorradzubehör, Fahrradzubehör und Velos können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Der Paragraph 97 des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 97 BGB) kann hier eingesehen werden.

Firmen in Zubehör

Klosterplatz 6, Bedburg-Hau
Rubrik(en): Computer, Zubehör, Hardware, Hardware Produkte, Onlineshopping
Am Anger 26, Bernau
Rubrik(en): Zubehör, Registrierkassen Großhandel, Drucker
Feldfrieden 9, Großenhain
Rubrik(en): Angelsport, Zubehör, Bekleidungen, Anglerbedarf, Anglergeräte
Memellandstraße 2, Neumünster
Rubrik(en): Zubehör, Satellitentechnik, Antennentechnik, Sat-Anlagen, Satelliten
Dorfstr. 106, Maasdorf
Rubrik(en): Zubehör
Feldfrieden 9, Großenhain
Rubrik(en): Angelsport, Zubehör, Bekleidungen, Anglerbedarf, Anglergeräte
Breisacher Str. 16, München
Rubrik(en): Zubehör, Fahrzeuge, Fahrradträger, Gurte
Jaffestr. 4, Hamburg
Rubrik(en): Abdichtungen, Dichtungen-Dichtungsmaterial, Zubehör, Abdichtungstechnik
Eugenstr. 33, Tuttlingen
Rubrik(en): Zubehör, Instrumentenzubehör, Instrumente, Feinmechanik
Am Frauwald 14, Idstein
Rubrik(en): Zubehör, Reifen
Ihr Firmeneintrag
Auch Sie können jetzt hier Ihr Unternehmen eintragen. Ihre Firmenpräsentation im Branchenbuch in der Branche Dachabdichtungen. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf.
Branchen von A-Z
Empfehlen Sie uns bei: