Betreutes Wohnen
Im Sinne des Heimgesetzes ist die Wohnform des Betreuten Wohnens nicht den Heimen zuzuordnen, denn rechtlich besteht jeweils ein eigenständiger Haushalt. Beim Betreuten Wohnen gibt es allerdings ein sozialpädagogisches Betreuungsangebot, das vertraglich geregelt ist. Gerichtet nach dem individuellem Bedarf werden verschiedene Formen des Betreuten Wohnens angeboten. Man kann zum Beispiel in der eigenen Wohnung leben und Hilfestellungen von einem Einzelfallhelfer oder einem ambulanten Pflegedienst erhalten. Findet die Betreuung nicht den ganzen Tag und die ganze Nacht statt, spricht man von Ambulant Betreutem Wohnen. Eine weitere Möglichkeit des Betreuten Wohnens sind therapeutische Wohngemeinschaften, wobei es wieder Unterschiede im Grad der Betreuung gibt. In therapeutischen Wohngemeinschaften müssen die Betreuer häufig sehr viele Aufgaben übernehmen. In vielen Fällen werden psychologische Beratungen angeboten und in zahlreichen Wohngemeinschaften gibt es regelmäßige Gruppenversammlungen.
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Ähnliche Themenbereiche wie Altenpflege, Betreuungsdienste und Behinderteneinrichtungen können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden.Die Richtlinie der Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform "Betreutes Wohnen für ältere Menschen" kann hier eingesehen werden.