Fahrschule Stefan Groß
Leipziger Str. 55
Fulda
Branchen: Ferienfahrschule, Fahrschule, Fahrlehrer, Führerschein, Führerschein mit 17 Jahren
Stichworte: Intensivkurse, Moderner, Fuhrpark, Automatikfahrschulwagen
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Fahrschule Stefan Groß
Unsere Pluspunkte
- Preiswert
- Zentrale Lage
- 24 Jahre Berufserfahrung
- Anschaulicher Unterricht durch modernste PC-Technik
Schnellkurs in den Ferien
- Ausbildungsbeginn jederzeit möglich
- Sehr geduldige Ausbildung
- Freundliche Atmosphäre
- Moderne Fahrzeuge
- Kein Preisaufschlag bei Automatikschulung
Ferien- bzw. Intensivkurse bieten wir das ganze Jahr an. (Klasse B auch in 10 Tagen) Auch zwischen den Ferien kannst du ganz individuell einen Intensivkurs belegen.
Wichtig: Rechtzeitige Terminabsprache da etwa 6 Wochen Vorlauf nötig ist (Antragsbearbeitungszeit).
Führerscheinklassen
A Direkt | Krafträder ohne Leistungsbeschränkung. Ab einem alter von 25 Jahren Direkteinstieg möglich. |
A | Krafträder bis 25 KW (34PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16kW/kg. Die Leistungsbeschränkunden entfallen zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis. Mindestalter 18 Jahre. |
A1 | Krafträder bis 125cm³ bis 11kW (15PS). Für 16- bis 17-jährige max. 80km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Mindestalter 16 Jahre. |
S | Dreirädrige Kleinkrafträder und Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max 45km/h. Leermasse bei vierrädrigen Leichtfahrzeugen max. 350kg. (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie). Mit Fremdzündmotor (z.B. Benziner) Hubraum max. 50cm³. Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max 4kW Nutzleistung bzw. Elektromotoren mit max. 4kW Nenndauerleistung. Mindestalter 16 Jahre. |
B | Kraftwagen bis 3,5t. Auch mit Anhänger bis 750kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht üebrsteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3,5t ist. Mindestalter 18 Jahre. |
BE | Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750kg. Mindestalter 18 Jahre. |
M | Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50cm³ und max 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Mindestalter 16 Jahre. |
L | Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit (mit Anhänger bis 25km/h). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Gabelstapler) bis 25 km/h. Mindestalter 16 Jahre. |