Sachverständige für Immobilienbewertung

Die Immobilienbewertung sowie die Grundstücksbewertung, durch Gutachter oder Sachverständige für Immobilienbewertung, wurden früher als Güterabschätzung bezeichnet. In der BRD sind drei Verfahren der Bewertung durch die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung, Abkürzung: ImmoWertV) normiert und zwar das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Vergleichswertverfahren. Bei dem Ertragswertverfahren ermittelt der Sachverständige für Immobilienbewertung den Wert eines Gebäudes unabhängig vom Bodenwert. Grundlage für die Immobilienbewertung ist dann der Ertrag der Immobilie.
Beim Sachwertverfahren legt der Sachverständige bzw. Gutachter den Wert der gesamten baulichen Anlage zugrunde. Die Bewertung erfolgt nach den sogenannten Normalherstellungskosten, getrennt vom Bodenwert. Für das Vergleichswertverfahren werden Vergleichsobjekte für die zu bewertende Immobile benötigt. Die Vergleichsgrundstücke müssen über eine sehr ähnliche Werthaltigkeit wie das zu bewertende Grundstück verfügen. Als Ergänzung zur Immobilienwertermittlungsverordnung sind die sogenannten Wertermittlungsrichtlinien (Abkürzung: WertR) erlassen worden. Die Wertermittlungsrichtlinien  dienen der Ermittlung von Verkehrswerten von Grundstücken.

Bei www.UPA-Online.de finden sich viele Gutachter und Sachverständige, die im Bereich der Immobilienbewertung tätig sind und die die Vorzüge von UPA-Online nutzen möchten. Es sind zum Beispiel Gutachter und Sachverständige für Immobilienbewertung aus Oestrich-Winkel, Anger, Köln, Fürstenfeldbruck, Dortmund, Sinzheim, Ingolstadt und Celle bei UPA-Online.de vertreten. Wenn Sie Ihre Gutachten und Immobilienbewertungen ebenfalls über UPA-Online bekannt machen möchten, nehmen Sie doch per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit uns auf.

Ähnliche Themenbereiche wie Sachverständige für Wertermittlung, Sachverständiger für das Bauwesen und Sachverständiger für Gebäudebewertung können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung, ImmoWertV) kann hier eingesehen werden.

Firmen in Sachverständige für Immobilienbewertung

Langenhoffstr. 27, Oestrich-Winkel
Rubrik(en): Immobilien, Sachverständiger für Wertermittlung, Sachverständiger, Sachverständige für Bau- und Grundbewertung, Sachverständige für Immobilienbewertung
Bahnhofstr. 28, Bad Nenndorf
Rubrik(en): Sachverständige für Immobilienbewertung, Sachverständige, Sachverständiger Gebäude- u. Grundstücksbewertung
Holzhauser Straße 3a -, Anger
Rubrik(en): Sachverständige für Immobilienbewertung, Ingenieurbüro

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Anger,
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Beim Sachwertverfahren legt der Sachverständige bzw. Gutachter den Wert der gesamten baulichen Anlage zugrunde. Die Bewertung erfolgt nach den sogenannten Normalherstellungskosten, getrennt vom Bodenwert. Für das Vergleichswertverfahren werden Vergleichsobjekte für die zu bewertende Immobile benötigt. Die Vergleichsgrundstücke müssen über eine sehr ähnliche Werthaltigkeit wie das zu bewertende Grundstück verfügen. Als Ergänzung zur Immobilienwertermittlungsverordnung sind die sogenannten Wertermittlungsrichtlinien (Abkürzung: WertR) erlassen worden. Die Wertermittlungsrichtlinien  dienen der Ermittlung von Verkehrswerten von Grundstücken.

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