Wach-Sicherheitsunternehmen
Wach-Sicherheitsunternehmen (auch Wach-Sicherheitsdienste oder Wach-Sicherheitsfirmen genannt) übernehmen heutzutage immer vielfältigere Aufgaben in den Bereichen Objekt- und Personenschutz. Wach-Sicherheitsunternehmen erhalten immer mehr und unterschiedlichere Aufträge, da andere Unternehmen zunehmend häufiger Aufgaben des Objektschutzes und des Personenschutzes an Sicherheitsdienste auslagern. Typische Sicherheitsdienstleistungen, die von einem Wach-Sicherheitsunternehmen angeboten werden, sind Werttransporte, Sicherheitskurierdienste, Personenschutz, Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen und Werkschutz. Wach-Sicherheitsunternehmen operieren auf der gesetzlichen Grundlage für das Tätigwerden nach Paragraph 34a der Gewerbeordnung (Abkürzung: GewO) und nach der Bewachungsverordnung (Abkürzung: BewachV). Den Objektschützern und Personenschützern von privaten Wach-Sicherheitsfirmen können nach dem sogenannten Jedermannsrecht ( Paragraph 127 Absatz 1 StPO) vorläufige Festnahmen durchführen. In dem Zusammenhang relevante Gesetze beziehen sich unter anderem auf Nothilfe, Notwehr, Notstand und das Hausrecht.
Zahlreiche Wach-Sicherheitsunternehmen, die verschiedene Sicherheitsdienstleistungen anbieten, nutzen bereits die Leistungen von UPA-Online, um ihre Wach-Sicherheitsunternehmen und ihre Sicherheitsdienstleistungen im Internet zu präsentieren. So finden sich unter unseren Kunden zum Beispiel Wach-Sicherheitsunternehmen aus Pulheim, Wismar, München, Berlin, Duderstadt, Wunstorf, Langenbach, Barsbüttel und Bremen. Unsere Mitarbeiter helfen auch Ihnen effektives Webmarketing für Ihr Wach-Sicherheitsunternehmen und Ihre Sicherheitsdienstleistungen zu betreiben.
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